Mittwoch, 21. September 2011
Wahlrecht für "Ausländer"
Das Thema ist wohl auch schon mal politisch debattiert worden und vermutlich auch ein altes Eisen, aber im „Superwahljahr 2011“ ist es eigentlich angebracht erneut über ein Wahlrecht für Ausländer nachzudenken bzw. es als Konsequenz endlich einzuführen.

Wer ist hier eigentlich der „Ausländer“?

In Deutschland gibt es viele „Ausländer“, die seit ihrer Geburt hier leben, Steuern zahlen und auch weiterhin in diesem Land bleiben wollen, aber bei Landtags- oder Bundestagswahlen dürfen sie nicht wählen. Einzig „Ausländer“ aus EU-Staaten dürfen bei Kommunalwahlen wählen. Gleichzeitig gibt es „Thailand-Rolfs“ und sonstige „Deutsche“, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland haben. Sie leben irgendwo im Ausland und haben zahlen in der Regel auch keine Steuern in Deutschland, aber sie dürfen in Deutschland wählen und nehmen somit Einfluss auf die Politik, die sie vielleicht gerade mal in der Auszahlung ihrer Rente betrifft.
Da kommen sich doch die angeblichen „Ausländer“ in Deutschland verarscht vor, wenn echte „Ausländer“ wählen dürfen sie aber nicht. Man kann das Ganze so sehen, dass die Exildeutschen, die dauerhaft im Ausland leben, die wahren „Ausländer“ sind. „Inländer“ und „richtige Deutsche“ wären somit all jene, die dauerhaft in Deutschland leben, dies würde dann auch die vermeintlichen „Ausländer“, also Immigranten betreffen. Wenn man das so betrachtet, dann hätten wir ja sogar ein „Ausländerwahlrecht“.

Kein Wahlrecht in Deutschland für Michael Schuhmacher

Aber Spaß beiseite. In Zeiten von Krisen, Frust und Integrationsproblemen, wäre es doch ein logischer Schritt ein Wahlrecht für Immigranten einzuführen wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien wären einfach nur, dass sie dauerhaft in Deutschland leben müssten und natürlich volljährig sein müssten. Man könnte ja festhalten, dass sie ein bestimmte Zeit in Deutschland gelebt haben müssen, zum Beispiel fünf Jahre. Viele der so genannten „Ausländer“ sind ja bereits hier geboren und erfüllen locker die Kriterien. Wenn man ihnen weiterhin das Wahlrecht vorenthält, braucht man sich auch nicht zu wundern, dass es unter ihnen Personen gibt, die kein Interesse haben sich zu integrieren. Ich hätte das auch nicht, wenn ich als eigentlicher „Inländer“ politisch kaum etwas zu sagen habe, während ein Haufen echter Ausländer (also die Steuerflüchtlinge, Florida- und Thailandrolfs usw.) hier was zu sagen haben, obwohl sie noch nicht mal hier wohnen. Die kommen sich - wie gesagt - verarscht vor.

Wenn man schon kein Wahlrecht für Migranten einführen will, obwohl es ein vernünftiger Schritt wäre, sollte man umgekehrt vielleicht Exildeutschen wie zum Beispiel Michael Schuhmacher das Wahlrecht entziehen. Wozu brauchen die das schon, wenn in Deutschland sogar Menschen leben, die nicht hier wählen dürfen?

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