Montag, 5. März 2012
Nach ACTA kommt nun das Leistungsschutzrecht
wasistlos, 20:34h
Die Freiheit des Internet scheint in letzter Zeit unter besonders heftigem Beschuss durch Wirtschafts- und Interessenverbände zu liegen. Erst griffen die Feinde der Demokratie mit SOPA, PIPA und ACTA an und nun kommt das gänzlich unsexy klingende (neue?) Leistungsschutzrecht. Das Wort klingt ja schon so, als ob es vielen die Lust nehmen wird dagegen zu protestieren…. „Leistungs.. äh…was?“.
Geld zahlen fürs Zitieren und Verlinken?
Ich höre in der diesem Artikel aus Süddeutschen Zeitung zum ersten Mal davon und es klingt nicht gut. Ich werde jetzt aus Zeitgründen nicht alles wiedergeben, bitte selbst bei der SZ lesen, aber so viel sei meinerseits gesagt. Im Kern geht es darum, dass Verlage zukünftig finanziell entlohnt werden sollen, wenn ihre Artikel oder Teile davon beispielsweise in den Suchergebnissen von Google wiedergegeben werden – so habe ich das verstanden. Im Artikel der SZ stehen sich zwei Standpunkte gegenüber, die mich interessieren und betreffen und wohl auch andere Blogger. Ein Verfechter dieser Regelung behauptet laut SZ, dass „Befürchtungen, private Nutzung oder Lesen am Bildschirm könne kostenpflichtig werden, unbegründet“ seien. Gegner der Regelung werden von der SZ wie folgt zitiert:
„ Sie rechnen damit, dass ausschließlich große Verlage vom Leistungsschutzrecht profitieren. Negative Folgen habe das neue Leitungsschutzrecht dagegen für den kleinen Privatblog, der etwa drei Artikel zitiere und verlinke. Sie fürchten, für solche Einträge teuer zur Kasse gebeten zur werden. Wenn das Leistungsschutzrecht komme, beeinträchtige das die Kommunikationsfreiheit und den freien Informationsfluss im Internet - und gefährde damit die Demokratie.“
Mehr zum Standpunkt der Gegner findet sich auf der Homepage der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (Igel).
Ich persönlich bin derzeit der Meinung, dass die Gegner des Leistungsschutzrechts recht haben. Es ist sehr wohl zu befürchten, dass eine solche Regelung dazu genutzt werden wird, jeden noch so kleinen Blogger o. Ä. zur Kasse zu bitten, sobald er einen Artikel aus einer kommerziellen Zeitschrift zitiert. Und dies schadet selbstverständlich der (Meinungs)Vielfalt im Internet und letztlich den einzigen, einigermaßen echten demokratischen Strukturen dieser Welt. Da schwant einem schon die Vorstellung wie kritische Leute einfach durch finanzielle Forderungen mundtot gemacht werden können, nur weil sie angeblich etwas aus „Presseerzeugnissen“ zitiert haben.
Da stinkt mal wieder der berühmte Fisch bis zum Orbit. Meiner Meinung nach würden durch eine solche Regelung nicht nur große Verlage profitieren, sondern auch all die Mächte die dahinter stehen. Vertreter aus Politik und Wirtschaft, denen das Internet mit seinen vielfältigen Meinungen unter denen sich auch die nackte Wahrheit befindet, die allerdings erst gefunden werden muss, ohnehin schon ein Dorn im Auge ist, würde das Leistungsschutzrecht auch in die Hände spielen. Schließlich ist es leichter ein paar Journalisten und Pressehäuser zu kontrollieren, als eine große Vielfalt von Blogs und anderen Nachrichtenseiten, usw..
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Dieser Beitrag kann in Facebook in der Diskussionsgruppe dieses Blogs diskutiert werden:
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Ich höre in der diesem Artikel aus Süddeutschen Zeitung zum ersten Mal davon und es klingt nicht gut. Ich werde jetzt aus Zeitgründen nicht alles wiedergeben, bitte selbst bei der SZ lesen, aber so viel sei meinerseits gesagt. Im Kern geht es darum, dass Verlage zukünftig finanziell entlohnt werden sollen, wenn ihre Artikel oder Teile davon beispielsweise in den Suchergebnissen von Google wiedergegeben werden – so habe ich das verstanden. Im Artikel der SZ stehen sich zwei Standpunkte gegenüber, die mich interessieren und betreffen und wohl auch andere Blogger. Ein Verfechter dieser Regelung behauptet laut SZ, dass „Befürchtungen, private Nutzung oder Lesen am Bildschirm könne kostenpflichtig werden, unbegründet“ seien. Gegner der Regelung werden von der SZ wie folgt zitiert:
„ Sie rechnen damit, dass ausschließlich große Verlage vom Leistungsschutzrecht profitieren. Negative Folgen habe das neue Leitungsschutzrecht dagegen für den kleinen Privatblog, der etwa drei Artikel zitiere und verlinke. Sie fürchten, für solche Einträge teuer zur Kasse gebeten zur werden. Wenn das Leistungsschutzrecht komme, beeinträchtige das die Kommunikationsfreiheit und den freien Informationsfluss im Internet - und gefährde damit die Demokratie.“
Mehr zum Standpunkt der Gegner findet sich auf der Homepage der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (Igel).
Ich persönlich bin derzeit der Meinung, dass die Gegner des Leistungsschutzrechts recht haben. Es ist sehr wohl zu befürchten, dass eine solche Regelung dazu genutzt werden wird, jeden noch so kleinen Blogger o. Ä. zur Kasse zu bitten, sobald er einen Artikel aus einer kommerziellen Zeitschrift zitiert. Und dies schadet selbstverständlich der (Meinungs)Vielfalt im Internet und letztlich den einzigen, einigermaßen echten demokratischen Strukturen dieser Welt. Da schwant einem schon die Vorstellung wie kritische Leute einfach durch finanzielle Forderungen mundtot gemacht werden können, nur weil sie angeblich etwas aus „Presseerzeugnissen“ zitiert haben.
Da stinkt mal wieder der berühmte Fisch bis zum Orbit. Meiner Meinung nach würden durch eine solche Regelung nicht nur große Verlage profitieren, sondern auch all die Mächte die dahinter stehen. Vertreter aus Politik und Wirtschaft, denen das Internet mit seinen vielfältigen Meinungen unter denen sich auch die nackte Wahrheit befindet, die allerdings erst gefunden werden muss, ohnehin schon ein Dorn im Auge ist, würde das Leistungsschutzrecht auch in die Hände spielen. Schließlich ist es leichter ein paar Journalisten und Pressehäuser zu kontrollieren, als eine große Vielfalt von Blogs und anderen Nachrichtenseiten, usw..
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